Alle, die rechtmäßiges Interesse besitzen, insbesondere Landwirte, Züchter, Industrielle, Kaufleute und die übrigen Betriebseigentümer, die an jeglichem Ort des portugiesischen Territoriums beheimatet oder erfaßt sind, werden das Recht haben, einen Namen oder eine Insigne anzunehmen, um ihre Einrichtung zu bezeichnen oder bekannt zu machen, wobei Fantasienamen, der Name des Eigentums, des Ortes etc. ausgewählt werden können.