Alle, die rechtmäßiges
Interesse besitzen, insbesondere
Landwirte, Züchter, Industrielle, Kaufleute und die übrigen
Betriebseigentümer, die
an jeglichem Ort des portugiesischen
Territoriums beheimatet oder erfaßt sind, werden das Recht haben, einen
Namen oder eine Insigne anzunehmen, um ihre Einrichtung zu bezeichnen oder
bekannt zu machen, wobei Fantasienamen,
der Name des Eigentums, des Ortes etc. ausgewählt werden können.